Ob eine Versicherung den Schlüsseldienst zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab:
Art des Schadens:
- Schlüsselverlust:
- Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung zahlt die Kosten für den Schlüsseldienst, wenn Sie den Schlüssel zu Ihrer Wohnung verlieren und der rechtmäßige Eigentümer nur noch mithilfe eines Schlüsseldienstes in seine Wohnung kommt.
- Hausratversicherung: Die Hausratversicherung kann die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen, wenn der Schlüsselverlust zu einem Einbruchdiebstahl führt.
- Schlüssel abgebrochen oder im Schloss steckengeblieben:
- Hausratversicherung: Die Hausratversicherung kann die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen, wenn der Schlüssel abgebrochen oder im Schloss steckengeblieben ist und die Tür dadurch nicht mehr geöffnet werden kann.
- Wohngebäudeversicherung: Die Wohngebäudeversicherung kann die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen, wenn der Schlüssel abgebrochen oder im Schloss steckengeblieben ist und die Tür dadurch beschädigt wird.
Versicherungsbedingungen:
- Leistungsumfang: Nicht jede Versicherung deckt die Kosten für den Schlüsseldienst ab. Ob der Schlüsseldienst in Ihrer Versicherung enthalten ist, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
- Selbstbeteiligung: In den meisten Versicherungen ist eine Selbstbeteiligung für die Kosten des Schlüsseldienstes vereinbart.
Art der Wohnung:
- Eigentumswohnung: Die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung des Eigentümers kann die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen.
- Mietwohnung: Die Hausratversicherung des Mieters kann die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen.
Tipp:
- Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für den Schlüsseldienst in Ihrer Versicherung enthalten sind.
- Vergleichen Sie verschiedene Versicherungen, bevor Sie eine abschließen.
- Achten Sie auf die Höhe der Selbstbeteiligung.
Weitere Informationen: